18 Mai 2010
google pixelio

Der Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung informiert: Google Street View - Bürger können widersprechen

Der Marktführer unter den Internetsuchmaschinen, die Firma Google, beabsichtigt - zusätzlich zum bisherigen Angebot an Luftbildern und Satellitenaufnahmen - detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Netz stellen. Dazu werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst "Google Street View" mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Die Kameras sind auf den Fahrzeugen montiert und können somit auch über übliche Zäune und Hecken blicken. Diese Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten veröffentlicht "Google Street View" kostenfrei im Internet. Allerdings kann dieser zusätzliche Service gleichzeitig einen Verlust an Privatsphäre bedeuten, dem die Bürger jedoch widersprechen können.

Wie kann ich widersprechen?

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) empfiehlt betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. In diesem Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden, damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann, etwa über die Farbe des Hauses, Art und Zahl der Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten.

Aktuelle Entwicklungen zum Verfahrenstand und Musterformulare für den Widerspruch bietet die Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html

Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, http://www.verbraucherportal-bw.de/servlet/PB/menu/2876533_l1/index.html Text: Stadt Leonberg , Foto: Pixelio